Bereits jetzt schon prüft das kantonale Veterinäramt Meldungen über auffällige Hunde oder schlechte Hundehaltung und ordnet präventive Massnahmen an.
Weit übers Ziel hinaus…
• Teueres Bürokratiemonster
Ein dichtes Regelwerk für die Haltung eines Haushundes bläht den Staatsapparat unnötig auf. Steuerzahler dürfen den Papiertiger bezahlen.
• Scheinsicherheiten
Jeder Hund kann beissen. Auffällige Hunde sind rasseunabhängig. Der Staat will sich nun stattdessen mit der Verwaltung der nicht umsetzbaren Gesetzesartikel beschäftigen. So wird kein Unfall verhindert!
• Geld gegen Leben?
Bei Beschlagnahmung ist umgehend eine Kaution von CHF 2000.00 zu leisten oder der Hund kann eingeschläfert werden- auch gesunde und friedliche Hunde!
• Entmündigung und Datenfreigabe
Die Entmündigung des Bürgers gipfelt nebst der Fichierung und Zwangsdatenfreigabe (Datenschutz!) mit der Offenlegung seiner persönlichen und finanziellen Situation vor dem Erwerb des Tieres. Hunde nur für Reiche?
• Ungleiche Rechte – ungleiche Pflichten
Willkür und Unverhältnismässigkeit führen gar zu ungleichen Rechten unter den Hundehaltern (inklusive der Umkehr der Unschuldsvermutung!). Kriminalisierung von unbescholtenen Mitbürgern widerspricht unserer Grundhaltung.
Desshalb sollte Ihr Wahlzettel am 27. November wie folgt aussehen:

Ein paar Gedanken zum neuen Hundegesetz...
Wo stehen wir?
Das bestehende Hundegesetz ist aus dem Jahre 1871, kann daher nicht mehr aktuell sein und bedarf sicher einer Überarbeitung.
Die öffentliche Sicht und Meinung gegenüber Hunden –und ganz speziell gegenüber Hunden welche einem bestimmten Typus angehören- ist seit dem schrecklichen Vorfall in Oberglatt, insgesamt negativer geworden.
Der Hundehalter hat noch rücksichtsvoller und eigentlich schon umweltneutral mit seinem Hund in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Der Bund hat mit Wirkung zum 01.10.2008 eine Ausbildungspflicht für Erst-/Hundehalter in theoretischer sowie praktischer Form eingeführt. (Sachkundenachweise)
Das „neue Hundegesetz!“
Gegen eine Neufassung des Hundegesetzes ist grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern es modern, objektiv und fair ist, wie z.B. im Kanton Luzern.
Die meisten Bestimmungen des neuen Hundegesetzes sind unserer Meinung nach zu unterstützen (Kontrolle SKN-Nachweis durch die Gemeinden) oder werden bereits in dieser Form durchgeführt (Hundetaxe, Kotaufnahmepflicht, Überprüfung verhaltensauffälliger Hunde)
Was uns zu dem neuen Gesetz NEIN sagen lässt ist, dass dies ausschliesslich darauf abzielt uninformierten Bürgen vorzugaukeln, dass Sie vorm bösen Hund sicher wären. Sicher dadurch, dass man Halter bestimmter Hunderassen mit überzogenen Auflagen reglementiert.
Das Gesetz suggeriert vor gefährlichen Hunden zu schützen. Der Fall „Oberglatt“ wäre auch mit diesem neuen Hundegesetz passiert. Die Rasseliste kann jederzeit erweitert werden kann. Im Tessin befinden sich 30 Rassen auf der Liste, in Zürich sind es sogar 250 !
Wieder einmal werden alle Studien anerkannter Wissenschaftler (z.B. Dorit Feddersen) in den Wind geschlagen und man geht den populistischen Weg. Zu was diese Rasselisten geführt haben, kann man sowohl europaweit, als auch in den Kantonen welche solchen Listen eingeführt haben sehen: Menschen die Ihre Hunde so halten möchten dass andere gefährdet werden wechseln einfach die Rassen oder Rassemixe. Es gibt immerhin fast 400 in der FCI anerkannte Rassen und ein Irish Terrier oder ein Weimaraner lässt sich ebenso missbrauchen wie ein Malinois oder ein Siberian Husky.
Ein wichtiger Punkt der für ein „Nein“ spricht ist, dass der Entscheid, ob in einem Mischling ein Listenhund vorhanden ist, vom Kantonstierarzt (oder der entsprechenden Fachstelle) gefällt wird – alleine aufgrund optischer Merkmale. So kann es schnell passieren, dass wegen eines gestromten Felles oder eines etwas breiteren Schädels ein Hund als Mix eines Listenhundes eingestuft werden.
Fakt ist ausserdem:
Vertreter unterschiedlicher Hunderassen sind Einzelindividuen und nicht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit böse oder lieb.
Die Beiss-Statistik spricht klar gegen ein solches Gesetz.
In einem demokratischen Rechtsstaat darf kein Platz sein für Vorverurteilung und Repressionen.
Ein Gesetz für Bestimmungen zur Hundehaltung muss mit kynologischem Fachverstand und massvoll sowie fair für alle Hundehaltenden erstellt werden
Es bestehen genug Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen auf Bundes-, Kantonaler- und Gemeindeebene welche adäquate Möglichkeiten bieten gegen verhaltensauffällige Hunde und unverantwortliche Halter vorzugehen
Nicht ohne Grund sprechen sich Fachleute, professionelle Hundetrainer sowie ausnahmslos alle international anerkannten Fachleute in der Kynologie gegen Rasselisten aus. Die Wissenschaft beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Gefahr von Hundebissen. Es besteht ein überwältigender Konsens darüber, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nichts mit dessen Rassezugehörigkeit zu tun hat. Kein seriöser Wissenschaftler hat jemals etwas anderes behauptet. Dieses Faktum
ignorieren Politiker und Presse beharrlich.
Fazit:
Dieses Hundegesetz hat derartige Schwächen, dass JEDER Hundehalter bei der Abstimmung am 27.11.11 gar keine andere Wahl hat als dieses mit NEIN abzustimmen.
Links:
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http://www.veterinaerdienst.lu.ch/2009_849.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
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